Seit 2018 unterstützt die LAG mit LEADER-Mitteln beim Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ auch sogenannte Kleinstprojekte mit 70 % der Netto-Kosten bzw. einer maximalen Fördersumme von 1.500 €.
Neben grundsätzlichen, von LEADER vorgegebenen Regelungen, u.a. sind kommunale Körperschaften nicht antragsberechtigt, hat die LAG auf Grund der Anregungen der Gremiumsmitglieder genauere Kriterien erarbeitet. Es wird beispielsweise nur ein Antrag pro Akteur und Jahr zugelassen, Festlichkeiten, Ausflüge und Fahrten sind vor der Förderung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Projekte und Maßnahmen erst nach dem Beschluss auf Zuschussgewährung durch das Entscheidungsgremium begonnen werden dürfen.
Zudem haben die Gremiumsmitglieder entschieden, die zur Verfügung stehenden Mittel auf drei Jahre und entsprechende Jahresthemen aufzuteilen.
Nach Ablauf dieser drei Jahre und noch zur Verfügung stehender Mittel möchten wir nun einen Aufruf unabhängig von den Jahresthemen starten. Bitte nehmen Sie hierzu bis spätestens 27.05.2021 Kontakt zum LAG-Management auf.
Bisher wurden der Äiherlhof in Mitterauerbach, der Seniorenbeirat des Landkreises mit Ihrem Projekt „Notfalldose“, die Vereinsgemeinschaft Saltendorf, die SG Jurabund Bubach, die SG Plattl Leonberg, der TV 1861 Burglengenfeld und der 1. FC Schwandorf unterstützt.